Cannabis – legal oder nicht legal: Das ist hier die Frage
Die Legalisierung von Cannabis ist auf dem Weg, doch leider nicht so, wie sich das manch ein Freund niederländischer Coffeeshops möglicherweise vorgestellt. Denn der Verkauf von Cannabis soll Bundesjustizminister Marco Buschmann zufolge an (nachweisbare) Kenntnisse über Cannabis und die Risiken des Konsums gekoppelt sein. Es darf also nach wie vor nicht jeder Cannabis verkaufen – weder auf der Straße noch in Geschäften wie Head- oder Coffeeshops. Lediglich in „lizensierten“ Geschäften wie Apotheken soll es Personen über 18 Jahren erlaubt sein, Cannabis zu erwerben. Da sind noch viele Fragen offen. Was ist beispielsweise mit Online-Apotheken? Dürfen die Cannabis einfach verschicken? Und woran wird man entsprechende, niedergelassene Geschäfte erkennen? Vielleicht an einem Schild: „Wir führen legales THC-reiches Haschisch?” So rechte Stimmung kommt da wirklich nicht auf und soll es vermutlich auch gar nicht.
Cannabis-Legalisierung: Nicht nur Vorteile für den Konsumenten
Ob unter diesen Bedingungen jeder potenzielle Konsument sein Haschisch in Zukunft „legal“ in der Apotheke beziehen und sich dabei mehr oder weniger outen möchte, ist auf jeden Fall fraglich. Selbst CBD-Blüten oder CBD-Hasch mit weniger als 0,2% THC haben es nicht immer leicht, ihren legalen Status zu behaupten. Dabei kannst Du diese wenigstens über CBD-Shops im Internet wie bei uns, kleine knospe, legal erwerben. Hier wird niemand belehrt und der Kauf erfolgt unter datenschutzrechtlichen Bedingungen, wobei auch eine gewisse Anonymität gewahrt wird. Einzig auf den THC-Rausch musst Du halt verzichten, was jedoch die meisten Kunden gar nicht zu stören scheint. Wenn Kunden ihre THC-haltigen Cannabisblüten jedoch im Beisein anderer Kunden kaufen und sich dafür womöglich noch rechtfertigen müssen, besteht die Legalität von Cannabis wohl hauptsächlich auf dem Papier. In den Köpfen der Menschen ist sie damit noch lange nicht angekommen.
Kontrollierte Abgabe – aber wo?
Wann und wie die auf dem Papier bereits bestehende Legalisierung von Cannabis umgesetzt wird, scheint noch nicht sicher zu sein. Denn ganz so einfach ist es nicht, einen seit Jahren bestehenden, illegalen Schwarzmarkt durch Legalisierung zu beenden. Das für den lizensierten Verkauf zuständige Personal muss vorerst entsprechend sensibilisiert und geschult werden und das auf dem Land wie auch in der Stadt. Im entsprechenden Koalitionsvertrag ist ohnehin nur die Rede von einer kontrollierten Abgabe und nicht explizit von einer generellen Freigabe. Heißt dies nun: Aus der Traum vom legalen Rausch, der im Nachbarland Holland seit langem geträumt wird? In diesem dürften sich dann wahrscheinlich zahlreiche Coffeeshops auch weiterhin über Kundschaft aus dem nicht ganz so toleranten Deutschland freuen. Oder kann der Konsument sein Haschisch bald wenigstens im Tabakladen kaufen? Auch dies scheint noch nicht gänzlich zu Ende gedacht worden sein.
Cannabis: Weit mehr als nur eine THC-reiche Droge
Immerhin wäre der Kauf im Tabakladen doch etwas angenehmer als in der Apotheke, wo wohlwollende Apothekenhelfer ihre Kunden womöglich noch über die Gefahren des Drogenkonsums aufklären wollen. Außerdem können hier auch eher so manche Utensilien wie Vaporizer, Bongs oder Kräutermühlen gleich mit verkauft werden. Oder kommt THC-haltiges Cannabis trotz Legalisierung nicht aus seiner „Drogen-Schmuddelecke“ heraus? Dabei gilt es doch als hervorragendes Analgetikum und wird – ähnlich wie hochdosierte CBD-Produkte – immer häufiger auch therapeutisch genutzt. Es muss ohnehin nicht immer THC sein, wie viele Cannabis-Freunde wissen: Denn tatsächlich gibt es mittlerweile legales CBD-Hasch, CBD-Blüten und andere CBD-Produkte, die zwar auch nur mit Lizenz, aber dennoch zu gewerblichen Zwecken verkauft werden dürfen. Und die Kunden sind mehr als zufrieden, zumal die Wirkungen von CBD heute mindestens so gut erforscht sind wie die von Tetrahydrocannabinol.
Cannabis-Legalisierung: Ein möglicher Gesetzesentwurf
- Probeweise Legalisierung innerhalb eines zwei- oder vierjährigen Modellversuchs
- Eigenbedarf von 15 bis 25 Gramm erlaubt
- Lizensierter Verkauf nur an volljährige Personen
- Lizensierter Verkauf in Apotheken
- Cannabis-Besteuerung wie bei Tabak
- Stark eingeschränkte gentechnische Veränderungen nicht erlaubt
Weitere mögliche Änderungen im Zuge der Legalisierung
Auf jeden Fall soll Cannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen – so der Gesetzentwurf der Grünen. Dies könnte auch Auswirkungen auf den Verkauf und Erwerb von CBD-Blüten und anderen CBD-Produkten haben. Denn diese dürfen bislang nur mit weniger als 0,2% THC verkauft werden und müssen aus EU-zertifiziertem Nutzhanf stammen. Eine weitere Änderung betrifft dann auch die Teilnahme am Straßenverkehr. Denn bislang gelten hier für Cannabis noch keine Grenzwerte. Damit ist jeder belegbare Konsum eine Ordnungswidrigkeit, die den Verlust des Führerscheins und eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen kann. Bei einer Gleichstellung mit Alkohol müsste also ein entsprechender Grenzwert eingeführt werden, und zwar, bevor die Legalisierung von Cannabis offiziell in Kraft tritt.
Ebenfalls geregelt: Der private Anbau von Cannabis
Auch das Recht des privaten Besitzes und der Anbau von Cannabis sollen zum Teil legalisiert werden. Denn in einem entsprechenden Entwurf heißt es unter anderem, dass der Anbau von bis zu drei (weiblichen) Cannabispflanzen ebenfalls erlaubt werden soll. Selbstverständlich soll dieser lediglich den Eigenbedarf decken und keineswegs für einen florierenden Handel genutzt werden. Dies war bisher wohl der Fall, ob also die Legalisierung daran etwas ändern wird? Auch für diesen privaten Anbau gelten nämlich spezielle Rechtsverordnungen, die den (legalen) Anbau wieder erheblich verkomplizieren. So sollen der Anbau, die Aufbewahrung sowie die Menge der Pflanzen
besonderen Rechtsgrundlagen unterliegen. Wer nachweisen kann, dass sein Anbau weder Kinder noch Jugendliche gefährdet, darf jedoch eventuell sogar mehr als die 3 besagten Pflanzen anbauen.
§ 6 des Entwurfs des Cannabiskontrollgesetzes der Grünen
Cannabis musst Du nicht unbedingt rauchen, um in seinen Genuss zu kommen. Andere Arten des Konsums kennt auch der Entwurf der Grünen, der sogar mögliche Alternativen für den öffentlichen Personenverkehr erlaubt. Denn dieser Paragraph sieht vor, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln zwar nicht geraucht werden darf – unabhängig davon, ob Tabak, Cannabis oder Mischungen aus beiden. Vaporizer dagegen, die dem Erhitzen oder Verdampfen von Cannabis dienen, sollen nicht unter die Bestimmungen des im öffentlichen Raum geltenden Bundesnichtrauchergesetzes fallen.
Wann endlich ist Cannabis denn legal?
Es war ein langer Weg vom ersten Gesetzesentwurf 2015 bis hierher. Doch noch immer liegt das Ziel in weiter Ferne. Denn allein das geplante Lizenzierungsverfahren bedarf eines Entwurfes, der noch beschlossen werden und von staatlicher Stelle aus durchführbar sein muss. Alles in allem lässt die Umsetzung der geplanten Legalisierung von Cannabis wohl noch auf sich warten. Experten zufolge könnte es im Frühjahr 2024 soweit sein. Allein der Gesetzgebungsprozess in Deutschland kann mehr als 6 Monate betragen, auch wenn die Legalisierung schon lange in den Köpfen der Politiker und auf dem Papier beschlossen ist.
Jetzt schon legal: CBD-Gras und Co.
Bis dahin bleibt der Handel mit Cannabis illegal. Ein Grund mehr für Dich, auf THC-arme Varianten wie legales CBD-Gras und CBD-Hasch zurückzugreifen, die wir ohnehin in kontrollierter Qualität anbieten. Hier wirst Du auf Wunsch fachmännisch beraten, aber nicht belehrt. Zudem findest Du hier jederzeit eine breitgefächerte Auswahl an verschieden Produkten mit den unterschiedlichsten Aromen. Damit bist jetzt schon auf der sicheren Seite, was die Legalität der Produkte betrifft. Und Du musst nicht erst auf die Legalisierung von Cannabis warten.